Rechtsprechung
BVerwG, 20.03.2024 - 6 C 8.22 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,5264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Zu dieser Entscheidung liegt der Volltext noch nicht vor. Sie können sich automatisch per E-Mail benachrichtigen lassen, wenn der Volltext erscheint. Nutzen Sie hierfür die kostenlose Merkfunktion () von dejure.org.
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Verarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers nach dem Informationsfreiheitsgesetz
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Speicherung der Postanschrift durch die Behörde bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz datenschutzkonform - keine anonymen IFG-Anfragen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - und die Postanschrift des Antragstellers
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Verarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers nach dem Informationsfreiheitsgesetz
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Verarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Verfahrensgang
- VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1190/20
- VG Köln, 24.03.2021 - 13 K 1190/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 16 A 857/21
- BVerwG, 20.03.2024 - 6 C 8.22
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 12.10.2022 - 64 S 160/22
Räumungsklage: Wirksamkeit einer über das beA versandten Schriftsatzkündigung
Die Kammer beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 18. Mai 2022 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köpenick - 6 C 8/22 - durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.